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Marlen A. - Krankenpflegerin

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Lebenslauf weiter unten. Bild und Nachname auf Anfrage.

Beruf: Krankenpflegerin (Anerkennung in Bayern DE in Bearbeitung)

Herkunft: Drittstaat (Kolumbien)

Verfügbarkeit: Ab Sofort 2025 (ca. 1 bis 6 Monate Vorlaufzeit)

Einsatzort: Spanien, Deutschland oder Schweiz


Über Marlen

Marlen hat eine 18-jährige Tochter, Maria, die in Kolumbien lebt. Sie wohnt im Keller des Hauses ihres Onkels. Marlen arbeitete in den letzten sechs Jahren überwiegend außerhalb Kolumbiens, um Marias Lebens- und Studienkosten zu finanzieren. Beide leben in Armut und müssen ihre gesamten Ersparnisse in die Auswanderung investieren.

Einen Deutschkurs können sie sich nicht leisten, daher lernen sie selbstständig über Duolingo, Univerbal, YouTube und mit einem Privatlehrer (eine Stunde pro Woche).

Dank unsere Arbeit hat Maria einen Studienplatz an einer spanischen Universität erhalten. Sie möchte Primarschullehrerin werden. Ab dem dritten Semester ist ein Wechsel in die Schweiz geplant, um dort neben dem Studium zu arbeiten und dem Lehrermangel entgegenzuwirken.

Erfahrene Pflegekraft mit langjähriger Praxis in Kranken- und Altenpflege. Empathisch, zuverlässig und kompetent im pflegerischen Alltag. Bereits ohne Anerkennung als Pflegehelferin einsetzbar.

Marlen selbst sucht eine Anstellung als Altenpflegerin – idealerweise in einem Pflegeheim, gerne aber auch in der privaten Betreuung älterer Menschen. Trotz der Unterstützung unseres Partners bei allen bürokratischen Hürden erhalten Nicht-EU-Bewerberinnen oft Absagen, weshalb Marlen voraussichtlich in Deutschland starten wird.

Echtheitsprüfung: Im Zweifelsfall können Sie Marlen und Maria per Videokonferenz treffen.

Marlen zahlt in Kolumbien einen Migrationsberater (Migrations-, Lebensplanungs- und Integrationsberatung am Wohnort und im Zielland) und die Kosten für Visum, Deutschkurs, Reisekosten usw. Sie wünscht sich eine (ggf. auch teilweise) Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, was jedoch optional ist.

  1. Gerne arbeite ich auch online, bis ich einen Job vor Ort gefunden habe.
  2. Sie können mich bei den Kosten für den Deutschkurs unterstützen (siehe unten).
  3. Sie können mir bei den Kosten für die Goethe-Prüfung helfen (etwa 400 Euro).
  4. Sie können meine Kanzleikosten erstatten und künftige Kosten übernehmen.
  5. Sie können meine Flugkosten übernehmen.
  6. Wenn nicht ich, dann bitte ich darum, meiner Tochter einen Praktikumsplatz oder einen Job zu geben.

F.A.Q. über Marlen

Da Marlen aus einem anderen Kontinent kommt und eine Rückreise eher schwierig ist, wird sie Ihnen mit Sicherheit lange erhalten bleiben. Sollten Sie mit ihr unzufrieden sein, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Wir helfen ihr, einen neuen Arbeitsplatz in Europa zu finden.

Wer übernimmt die Arbeitspapiere und Migrationsaufwand?

Marlen wird von einer Partnerkanzlei in Kolumbien betreut, die sie bei allen Migrationsanforderungen unterstützt. Selbstverständlich fungiert unser Verein im Zielland als Unterstützung. All dies dient dem Ziel, Arbeitgeber zu motivieren, Marlen möglichst bürokratiefrei einzustellen.

Kann Marlen nach einer Einarbeitung auch in anderen Berufen arbeiten?

Tatsächlich ist Marlen bereit und in der Lage, sich auch in andere Berufe einzuarbeiten. Zum Beispiel in der IT oder im Verkauf.

Wie sieht es mit Wohnung aus?

Im Fall von Marlen benötigt sie vom Arbeitgeber eine möblierte Unterkunft, mindestens für die ersten drei Monate. Eine Mietkaution kann sie sich auch nicht leisten.

Muss Marlen die Kanzleikosten selbst zahlen?

Manchmal können wir alle Kosten durch erhaltene Spenden decken. In diesem Fall liegen in unseren Pflegekraft- oder Kolumbien-Spendentöpfen keine Mittel, daher trägt Marlen die Kanzleikosten. Unten können Sie auswählen, ob Sie die Kanzleikosten übernehmen möchten.

Zahlt Marlen Arbeitsvermittlungskosten?

Nein, die Kosten der Arbeitsvermittlung trägt unser Verein selbst. Marlen zahlt neben den Kanzleikosten auch ihre eigenen zusätzlichen Migrationskosten (Übersetzungen, Visum, usw.), Reisekosten und Deutschkurskosten. Auch hier können Sie Marlen entlasten.

Wann kann Marlen beginnen?

Je nachdem, ob es sich um Deutschland, Spanien oder die Schweiz handelt, beträgt die Frist zwischen vier Wochen und sechs Monaten.

Arbeitspapiere:

  • § 18a AufenthG – Visum für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsanerkennung
  • Alternativ: Freelancer-Vertrag über EU-Firma (Rechnungsstellung durch Marlen)
  • Sprachkenntnisse: Deutsch A1 (laufende Weiterbildung), Spanisch Muttersprache
  • Besonderer Hinweis: Bereits jetzt reservierbar. Arbeitgeber kann durch Finanzierung eines Intensiv-Deutschkurses den Einsatzstart deutlich beschleunigen  

Kosten für Sie

Indentifikationskosten: 10 CHF

Zahlbar sofort. Damit verifizieren wir Ihren Firmennamen.

Freischaltungsgebühr (Arbeitsvertragsgebühr) - DE: 3.950 EUR | CH: 4.950 CHF

Zahlbar vor Arbeitsbeginn, nach Vertragsabschluss. Wenn Sie von einem unserer anerkannten Recruiter angesprochen wurden, gelten die mit dem Recruiter vereinbarten Konditionen. Die Freischaltungsgebühr wird nur dann fällig, wenn zwischen dem Kandidaten und dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird. Eine Zahlung erfolgt nicht im Voraus und nicht ohne Vertragsabschluss. Weitere Informationen in den FAQ weiter unten.

CHF 10.00 10.0 CHF CHF 10.00

(CHF 10.00 / g)
  • Provisionszahler
  • Reisekosten
  • Wohnmöglichkeit
  • Mietkaution
  • Deutschkurs
  • Lebenskosten 1. Monat
  • Arbeitskleidung
  • Arbeitsvorvertrag
  • Arbeitsverhältnis

Diese Kombination existiert nicht.

Wohnmöglichkeit: Arbeitgeber stellt Wohnmöglichkeit für ersten 3 Monate zur Verfügung
Arbeitsverhältnis: Arbeitnehmer Nicht-EU


„IN DEN WARENKORB“ - Diese Aktion löst eine E-Mail an unsere Kandidatin außerhalb der EU, Sie Akzeptieren die Übermittlung Ihre Daten außerhalb der EU gemäß DSGVO / GDPR / revDSG. Damit akzeptieren Sie auch unsere Geschäftsbedingungen

Häufig gestellte Fragen

Die Freischaltungsgebühr wird nur dann fällig, wenn zwischen dem Kandidaten und dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird.

Eine Zahlung erfolgt nicht im Voraus und nicht ohne Vertragsabschluss.

Mit der Freischaltungsgebühr werden ausschließlich die internen Aufwendungen für die Vorprüfung und Freigabe des Kandidatenprofils abgegolten.

Dazu gehören insbesondere:

  • die fachliche und formale Prüfung der Bewerbungsunterlagen,
  • die Analyse von Abschlüssen und Qualifikationen,
  • die Überprüfung von Migrations- und Arbeitsbewilligungsanforderungen,
  • sowie die Bewertung der Sprachkenntnisse und Integrationsfähigkeit.

Im Preis enthalten ist die Herausgabe der vollständigen Kontaktdaten des Kandidaten an das einstellende Unternehmen, sofern kein zusätzlicher Einsatz eines Partner-Jobcoachs erforderlich ist.

Sollte ein begleitender Coaching- oder Integrationsprozess über eine Partnerkanzlei oder Jobcoach erfolgen, wird hierfür eine separate Vereinbarung geschlossen.

Diese Freischaltungsgebühr stellt keine Vermittlungsprovision im Sinne des Arbeitsvermittlungsrechts dar, sondern dient ausschließlich der Kostendeckung für die interne Vorqualifikation und Freigabe geprüfter Kandidaten.