Europäische Fachkräfte
SPENDEN ZUM POOL
EU-Bürgerinnen und -Bürger genießen in der Schweiz und in Deutschland erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Das bedeutet konkret:
Keine oder erleichterte Arbeitserlaubnis erforderlich (freier Personenverkehr innerhalb der EU),
Schnellere Verfügbarkeit, sobald ein passender Arbeitgeber gefunden ist,
Häufig fehlt jedoch die nötige Sprachkompetenz (Deutsch).
Was wir anbieten:
Wenn Sie eine geeignete Kandidatin oder einen Kandidaten aus unserem Pool auswählen, können Sie direkt durchstarten – oder zunächst in die Sprachförderung investieren.
Die Partner-Kanzlei im Ausland kann in diesem Fall:
einen individuellen Vorbereitungsvertrag mit der Fachkraft abschließen, und
mit Ihnen eine Vereinbarung über die Anstellung nach erfolgreicher Vorbereitung treffen.
Ihr Vorteil:
Sie gehen kein Risiko ein, binden aber eine vielversprechende Fachkraft frühzeitig an Ihr Unternehmen.
🌍 Nicht-EU Fachkräfte
Die Einstellung von Fachkräften aus Drittstaaten ist rechtlich anspruchsvoller – aber nicht unmöglich.
SPENDEN ZUM POOL
Unser Partner verfügt über tiefgreifende Kenntnisse im internationalen Migrationsrecht und findet individuelle, legale Wege, um qualifizierte Personen schnell nach Europa zu bringen.
Dabei nutzt die Kanzlei u. a.:
- EU-Recht & Freizügigkeitsabkommen
- bilaterale Abkommen (Schweiz – Drittstaaten, Deutschland – Drittstaaten)
- nationale Rechtswege (z. B. Ungarn, Spanien)
- alternative Migrationswege (z. B. zuerst als Freelancer, später als Angestellter)
Flexibel und rechtskonform:
In manchen Fällen ist der direkte Einstieg in eine Festanstellung nicht sofort möglich. Hier wird ein zweistufiges Modell genutzt:
- Freiberufliche Tätigkeit zur Einreise und ersten Arbeitsaufnahme
- Übergang in ein reguläres Arbeitsverhältnis, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind
Auch hier gilt:
Wenn Sie bereit sind, in Sprachkurse oder Qualifizierungsmaßnahmen zu investieren, übernimmt unser Partner in Kolumbien die rechtliche und organisatorische Abwicklung.
Die Fachkraft schließt einen Vorbereitungsvertrag mit der Kanzlei, Sie erhalten eine verbindliche Einstellungszusage nach erfolgreicher Qualifizierung..