Ouma Limé
* Aus Datenschutzgründen wurde die Identität der Jobsuchenden in Absprache mit ihr anonymisiert.
Lebenslauf weiter unten. Bild und Nachname auf Anfrage.
Beruf: Softwareentwicklerin (Masters Abschluss)
Herkunft: Drittstaat (Tunesien)
Verfügbarkeit: Ab Sofort 2025 (ca. 1 bis 3 Monate Vorlaufzeit)
Einsatzort: Deutschland oder Schweiz (nicht in französischen Kantone)
Sprachkenntnisse: Deutsch B1, Englisch C1, Französisch A2, Arabisch Muttersprache
Besonderer Hinweis: Bereits jetzt reservierbar
F.A.Q. über Ouma
Da Ouma aus einem Drittstaat kommt und eine Rückreise eher schwierig ist, wird sie Ihnen mit Sicherheit lange erhalten bleiben. Sollten Sie mit ihr unzufrieden sein, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Wir helfen ihr, einen neuen Arbeitsplatz in Europa zu finden.
Wer übernimmt die Arbeitspapiere und Migrationsaufwand?
Ouma wird von einer Partnerkanzlei betreut, die sie bei allen Migrationsanforderungen inkl. die Arbeitspapiere unterstützt. Selbstverständlich fungiert unser Verein im Zielland als Unterstützung. All dies dient dem Ziel, Arbeitgeber zu motivieren, Ouma möglichst bürokratiefrei einzustellen.
Kann Ouma nach einer Einarbeitung auch in anderen Berufen arbeiten?
Tatsächlich ist Ouma bereit und in der Lage, sich auch in andere IT Berufe einzuarbeiten. Allerdings nur Berufe in der IT, z.B. IT Projektleiter.
Wie sieht es mit Wohnung aus?
Ouma bekommt Unterstützung vom Verein und Freunde in Deutschland/Schweiz um eine Wohnung vor Ort zu finden. Der Arbeitgeber kann dennoch eine vorübergehende Wohnung zur Verfügung stellen.
Muss Ouma die Kanzleikosten selbst zahlen?
Manchmal können wir alle Kosten durch erhaltene Spenden decken. In diesem Fall liegen in unseren IT- oder Tunesien-Spendentöpfen keine Mittel, daher trägt Ouma die Kanzleikosten. Unten können Sie auswählen, ob Sie die Kanzleikosten übernehmen möchten.
Zahlt Ouma Arbeitsvermittlungskosten?
Nein, die Kosten der Arbeitsvermittlung trägt unser Verein selbst. Ouma zahlt neben den Kanzleikosten auch ihre eigenen zusätzlichen Migrationskosten (Übersetzungen, Visum, usw.), Reisekosten und Deutschkurskosten. Auch hier können Sie Ouma entlasten.
Wann kann Ouma beginnen?
Je nachdem, ob es sich um Deutschland oder die Schweiz handelt, beträgt die Frist zwischen 2 Wochen und 3 Monaten.
Arbeitspapiere:
- Deutschland: § 18 a/18 b im Fachkräfteeinwanderungsgesetz / Aufenthaltsgesetz: Fachkraft mit beruflicher oder akademischer Qualifikation
- Deutschland: EU Blue Card: Hochqualifizierte Fachkräfte
- Deutschland: Beschleunigtes Verfahren („Accelerated Skilled Worker Procedure“) für Firmen, die Fachkräfte einstellen wollen. Im beschleunigten Verfahren ist vom Gesetz her eine Einladung zur Botschaft innerhalb 3 Wochen nach Vorab-Zulassung vorgesehen und Entscheidung innerhalb weiterer 3 Wochen (§ 81a AufenthG) möglich.
- Schweiz: Arbeitsbewilligung ist nötig, Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeigneten Schweizer oder EU/EFTA-Arbeitnehmer zur Verfügung stehen („Inländervorrang“) und es gelten Quoten.
- Schweiz: B‑Permit (Schweiz): Langfristige Beschäftigung (mehr als 12 Monate) bei Drittstaaten.
Kosten für Sie
Indentifikationskosten: 10 CHF
Zahlbar sofort. Damit verifizieren wir Ihren Firmennamen.
Freischaltungsgebühr (Arbeitsvertragsgebühr) - DE: 8.950 EUR | CH: 9.950 CHF
Zahlbar vor Arbeitsbeginn, nach Vertragsabschluss. Wenn Sie von einem unserer anerkannten Recruiter angesprochen wurden, gelten die mit dem Recruiter vereinbarten Konditionen. Die Freischaltungsgebühr wird nur dann fällig, wenn zwischen dem Kandidaten und dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird. Eine Zahlung erfolgt nicht im Voraus und nicht ohne Vertragsabschluss. Weitere Informationen in den FAQ weiter unten.
| Reisekosten: Arbeitnehmer trägt Reisekosten selbst |
| Lebenskosten 1. Monat: Arbeitnehmer trägt Kosten selbst |
| Arbeitskleidung: Keine besondere Arbeitskleidung notwendig |
| Arbeitsverhältnis: Arbeitnehmer Nicht-EU |
Häufig gestellte Fragen
Die Freischaltungsgebühr wird nur dann fällig, wenn zwischen dem Kandidaten und dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird.
Eine Zahlung erfolgt nicht im Voraus und nicht ohne Vertragsabschluss.
Mit der Freischaltungsgebühr werden ausschließlich die internen Aufwendungen für die Vorprüfung und Freigabe des Kandidatenprofils abgegolten.
Dazu gehören insbesondere:
- die fachliche und formale Prüfung der Bewerbungsunterlagen,
- die Analyse von Abschlüssen und Qualifikationen,
- die Überprüfung von Migrations- und Arbeitsbewilligungsanforderungen,
- sowie die Bewertung der Sprachkenntnisse und Integrationsfähigkeit.
Im Preis enthalten ist die Herausgabe der vollständigen Kontaktdaten des Kandidaten an das einstellende Unternehmen, sofern kein zusätzlicher Einsatz eines Partner-Jobcoachs erforderlich ist.
Sollte ein begleitender Coaching- oder Integrationsprozess über eine Partnerkanzlei oder Jobcoach erfolgen, wird hierfür eine separate Vereinbarung geschlossen.
Diese Freischaltungsgebühr stellt keine Vermittlungsprovision im Sinne des Arbeitsvermittlungsrechts dar, sondern dient ausschließlich der Kostendeckung für die interne Vorqualifikation und Freigabe geprüfter Kandidaten.